Am 10.März 2017 veröffentlichte die «NZZ am Sonntag» unter dem Titel «Die Macht der Musik» zu Giuseppe Verdis Nabucco was folgt: »Es gibt kein Entrinnen, wenn diese unendliche Melodie erklingt. Wenn sich der Gesang leise über die Streicher erhebt, wenn er anschwillt zu einem gewaltigen Chor, dann verschwindet selbst in der riesigen Mailänder Scala der Graben zwischen Bühne und Zuschauerraum und das Publikum wird Teil eines beinahe religiösen Ritus.»
Die gewaltige Kraft der Musik wurde im zwanzigsten Jahrhundert von den totalitären Staaten Europas entdeckt. Die Diktatoren in der Sowjetunion, in Italien, Deutschland und Spanien waren sich der Macht und der Kraft der Musik bewusst, denn wie keine andere Kunst appelliert die Musik an die Emotionen der Menschen, ohne den Verstand zu benötigen. Dasselbe pflegen totalitäre Staaten zu tun, früher und heute.
Wir beleuchten nachstehend die Verhältnisse in der früheren Sowjetunion und im faschistischen Italien.
In der Schriftenreihe «Musik und Diktatur», herausgegeben von Friedrich Geiger (*1966), Professor für Historische Musikwissenschaft an der Universität Hamburg, wird die Macht der Musik in Diktaturen analysiert.
Erwünschte und unerwünschte Musik
Ganz generell unterscheiden totalitäre Staaten zwischen erwünschter Musik und nicht erwünschter. Diese Differenzierung hat zur Folge, dass Komponisten erwünschter Musik gefördert werden und jene, unerwünschter Musik ausgegrenzt und unterdrückt sind. Ein Blick in die Geschichte totalitärer Staaten in Europa zeigt in deren geförderter Musik auch übergreifende Tendenzen, die sich auf die unterschiedliche Positionierung der Staaten beziehen.
Grundsätzlich ist Musik erwünscht, die der Selbstinszenierung des Regimes dient. Solche Inszenierungen fanden an Parteitagen der Herrschenden statt, aber auch an Sportwettkämpfen und Volksfesten. Die dazu geeignete Musik ist unverzichtbar, genauso wie das gemeinsame Singen von Volksliedern durch Jugendchöre.
So waren die Machthaber in der Sowjetunion einigen ausgewählten Komponisten zugetan und andere waren dem Regime ein Dorn im Auge. Zu diesen zählte Dimitri Schostakowitsch (1906 – 1975). Er arbeitete während der Diktatur von Josef Stalin (1878 oder 1879 – 1953) stets in der Sowjetunion. Er wurde denunziert und hatte Angst um sein Leben. Zeitweise war er aber sozusagen «auf Kurs», dann wurde er ausgezeichnet und Abgeordneter im Parlament, dem Obersten Sowjet. Schostakowitsch hat sich nie für die Ausreise in den Westen entschieden, sein Schaffen war Teil seines Seins in der Heimat. Ähnliches lässt sich über Sergei Prokofjew (1891-1953) sagen
Der Hauptvorwurf des Regimes an beide Komponisten bestand darin, deren Musik als unangepasst und damit auch als propagandistisch unverwertbar zu bezeichnen. Das Regime exemplifizierte diese Haltung an der Oper «Die grosse Freundschaft»
von Wano Muradeli (1908 – 1970). Der Georgier schuf mit seinem schwachen und ausdruckslosen Werk die Voraussetzungen für das Regime, die Haltung zur Musik in einer Verlautbarung des obersten Organs der KPdSU vom 10.Februar 1948 wie folgt zu präzisieren:
«Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei der Sowjetunion ist der Meinung, dass eine solche Einstellung nicht länger geduldet werden kann. Das Sowjetvolk erwartet von den Komponisten qualitativ und ideologisch hochwertige Tonschöpfungen aller Genres.»
Das Werk von Muradeli kennt heute niemand mehr, es brachte jedoch 1948 das Fass zum Überlaufen und das Zentralkomitee der KPdSU zur obigen Stellungnahme. Keiner der heute verehrten Komponisten, wie die bereits erwähnten, aber auch Aram Chatschaturjan (1903 – 1978) und Nikolai Mjaskowski (1881 – 1950) sind dem Regime genehm. Sie galten als zu eigenständig und extravagant. Ihre Kompositionen waren propagandistisch nicht verwertbar. Das Regime praktizierte einen anhaltenden Terror, der bei den Künstlern tiefe Spuren hinterliess. Die so terrorisierten Komponisten haben sich davon nie mehr ganz erholt.
Der italienische Faschismus schuf den Begriff der «musica impegnata», d.h. der engagierten Musik, die sich dem Faschismus entgegenstellte. Der Komponist Luigi Dallapiccola (1904 – 1975) schuf sein Werk «Canti di prigionia» kurz bevor das Regime am 1.September 1939 die antisemitischen Rassengesetze erliess. Dallapiccolas Oeuvre gilt als Antwort auf die faschistischen Rassengesetze. «I canti di prigonia» wurde am 11.Dezember 1938 in Rom im Teatro delle Arti uraufgeführt und es erfuhr ein äusserst positives Echo. Der Komponist verurteilte mit seinem Werk, wie erwähnt, den faschistischen Antisemitismus.
Das Regime schien Dallapiccolas Botschaft zu dulden. Eine bemerkenswerte Haltung, denn die Beobachter interpretierten die antisemitischen Gesetze von 1938 als völlige Unterwerfung Benito Mussolinis (1883 – 1945) gegenüber Adolf Hitler (1889 – 1945). Es ist auch den Historikern nicht klar, inwieweit Mussolini eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber Adolf Hitler wahren wollte und deshalb Luigi Dallapiccola gewähren liess.
Das Fachblatt «Rassegna Musicale», ein Organ des Kulturministeriums publizierte im Juli/August 1938 eine Weisung, die subventionierte staatliche Opernhäuser betraf. Die Anordnung war eine offensichtliche Einmischung des Staates in die Programmfreiheit der Musikinstitutionen. Der Staat verordnete den staatlichen Opernhäusern ihr Programm so zu gestalten, dass 50 Prozent der Darbietungen solche sein mussten, die seit dem Jahr 1900 nie mehr aufgeführt worden waren. Davon musste die Hälfte aus Werken bestehen, die in den letzten zwanzig Jahren nicht aufgeführt worden waren. Mit andern Worten 25 Prozent der zur Aufführung gelangenden Werke, mussten während des Faschismus entstanden sein. Die faschistische Ära begann am 30.Oktober 1922, als König Viktor Emanuel III (I869 – 1945), den Führer des Faschismus, Benito Mussolini, zum Ministerpräsidenten ernannte.
Damit zeigt sich, dass der Faschismus die Musik als Trägerin der faschistischen Ideologie betrachtete. Im Zuge dieser Politik setzte das Regime vor allem auf die Wiederentdeckung der alten Musik und auf die Erforschung der Volksmusik. Der sogenannte Verismo, d.h. der italienische Realismus, der die Oper, u.a. die Werke von Giuseppe Verdi (1813 – 1901) und Gioacchino Puccini (1858 – 1924) prägt, wurde vom faschistischen Regime jedoch abgelehnt.